Hier die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2!
Hier der Auszug für den Sport und das Sportheim!
(1) Beim Betrieb von Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen gelten die nachfolgenden Empfehlungen. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.
(2) Es wird empfohlen, die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus zu beachten.
Den Betreiberinnen und Betreibern, Veranstalterinnen und Veranstaltern und Versammlungsleiterinnen und Versammlungsleitern wird empfohlen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung folgender Hygienestandards zu gewährleisten:
Stand 03.04.2022